Unternehmensnachfolge
Wer ein Unternehmen führt, trägt besondere Verantwortung
- gegenüber sich und seiner Familie, wenn er das Unternehmen selbst geerbt hat,
- gegenüber seinen Angehörigen, wenn sie von den Unternehmensgewinnen leben sollen oder müssen,
- gegenüber dem Unternehmen selbst und seinen Mitarbeitern, für die das Unternehmen die Erwerbsgrundlage ist,
- gegenüber anderen mit Eigen- oder Fremdkapital am Unternehmen Beteiligten,
- gegenüber der Gesellschaft allgemein.
